CO2-Grenzabgaben
Die CO2-Grenzabgabe ist ein Mechanismus der EU mit zwei Zielen: Erstens soll verhindert werden, dass Unternehmen mit einer emissionsintensiver Produktion von Grundstoffen wie Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Dünger, Wasserstoff und Energie ihre Produktion in Länder auslagern, in welchen die Emissionen nicht oder niedriger als in der EU bepreist werden.
Zweitens sollten europäische Firmen, die CO2-Zertifikate nach dem europäischen Emissionshandel kaufen, gegenüber Ländern ohne Emissionshandel keinen Wettbewerbsvorteil haben. Zu diesen Ländern zählen vor allem die Türkei, Russland und China. Um einen solchen Wettbewerbsvorteil zu vermeiden, werden in die EU importierte Grundstoffe gemäß ihrer CO2-Intensität bepreist. Die importierenden Unternehmen müssen dazu die CO2-Intensität ihrer importierten Grundstoffe an die EU melden.
In Europa startet der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ab Ende 2023 in einer Testphase. Ab 2026 soll die Besteuerung der in den Rohstoffen und Produkten importierten Emissionen tatsächlich starten.
Quellen